Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Geschäftsverkehr zwischen Bettina von Arps-Aubert GmbH – Dolmetschen und Übersetzen – (Auftragnehmerin) und ihren Auftraggebern. Die Geltung etwa abweichender – auch ergänzender –Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers muss gesondert vereinbart werden.

2. Auftragserteilung und Lieferfristen

Der Auftraggeber gibt bei Auftragserteilung besondere Wünsche zur Terminologie bekannt und stellt hierzu verwertbare Unterlagen (wie Wortlisten, Mustertexte) zur Verfügung; die Auftragnehmerin hat so geäußerte Wünsche zu beachten. Bei Übersetzungen einigen sich die Vertragsparteien auf den Ablieferungstermin. Ist der zu übersetzende Text außerordentlich umfangreich und unübersichtlich oder weist er Schwierigkeiten auf, die die Auftragnehmerin bei der vorläufigen Prüfung vor Vertragsschluss nicht erkennen konnte, kann die Auftragnehmerin eine angemessene Fristverlängerung verlangen. Sie hat in einem solchen Falle den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Die Lieferung eines übersetzten Textes gilt als fristgemäß, wenn die Absendung so rechtzeitig erfolgt ist,dass der termingemäße Zugang unter regelmäßigen Umständen erwartet werden konnte; das Risiko von im Transportmedium begründeten Verzögerungen trägt mithin der Auftraggeber. Die Absendung auf dem Postwege oder durch Kurier wird von der Auftragnehmerin auf elektronischem Wege angezeigt. Ist die Übersetzung infolge höherer Gewalt oder anderer unvorhergesehener objektiver Ereignisse nicht möglich, so wird die Ablieferungsfrist um die Dauer der Störung verlängert.

3. Vertraulichkeit

Der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellte Texte und Unterlagen werden vertraulich behandelt. Spezielle Geheimhaltungswünsche des Auftraggebers bedürfen besonderer Vereinbarung.

4. Zuziehung von Hilfspersonen

Die Auftragnehmerin darf sich, wenn nichts anderes vereinbart ist, zur Ausführung der vertraglich übernommenen Leistung Dritter, nämlich von ihr sorgfältig ausgewählter unabhängiger Dolmetscher und Übersetzer bedienen. Sie wird in einem solchen Falle den Hilfspersonen die Verpflichtungen gemäß 3. auferlegen.

5. EDV-Schädlinge

Die gesamte EDV der Auftragnehmerin wird regelmäßig auf Viren und sonstige Schädlinge überprüft. Sie ist zudem durch aktuelle Schutzprogramme gesichert. Der Auftraggeber hat seinerseits eingehende E-MailDateien auf die Freiheit von Schädlingen zu überprüfen. Für Schäden, die dem Auftraggeber durch Computerschädlinge gleichwohl entstehen, haftet die Auftragnehmerin nicht.

6. Mängel der Übersetzung

Einen offensichtlichen Mangel der Übersetzung hat der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung, nicht offensichtliche Mängel hat er binnen eines Jahres nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Übersetzung als vertragsgemäß. Nach rechtzeitiger Anzeige kann der Auftraggeber allein Nacherfüllung (§ 635 BGB) verlangen, jedoch ist er im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung auch berechtigt, nach Maßgabe von § 634 Nr. 3. BGB die Vergütung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrage zurückzutreten. Ansprüche wegen Verzögerungen und Mängeln der Übersetzung, die auf unrichtiger oder unvollständiger Information durch den Auftraggeber, auf unrichtiger oder unvollständiger Übermittlung des Ausgangstextes oder auf einem in anderer Weise nicht erkennbar fehlerhaften Ausgangstext oder irreführenden Formulierungen in ihm beruhen, sind ausgeschlossen. 7. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin unterliegt dem deutschen Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Berlin. 8. Teilunwirksamkeit Sind oder werden Teile dieser Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Es gilt dann die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart.