Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Geschäftsverkehr zwischen Bettina von Arps-Aubert GmbH – Dolmetschen und Übersetzen – (Auftragnehmerin) und ihren Auftraggebern. Die Geltung etwa abweichender – auch ergänzender –Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers muss gesondert vereinbart werden.
2. Auftragserteilung und Lieferfristen
Der Auftraggeber gibt bei Auftragserteilung besondere Wünsche zur Terminologie bekannt und stellt hierzu verwertbare Unterlagen (wie Wortlisten,
Mustertexte) zur Verfügung; die Auftragnehmerin hat so geäußerte Wünsche zu beachten. Bei Übersetzungen einigen sich die Vertragsparteien auf den Ablieferungstermin.
Ist der zu übersetzende Text außerordentlich umfangreich und unübersichtlich oder weist er Schwierigkeiten auf, die die Auftragnehmerin bei der vorläufigen Prüfung vor Vertragsschluss nicht erkennen konnte, kann die Auftragnehmerin eine angemessene Fristverlängerung verlangen. Sie hat in einem solchen Falle den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Die Lieferung eines übersetzten Textes gilt als fristgemäß, wenn die Absendung so rechtzeitig erfolgt ist,dass der termingemäße Zugang unter regelmäßigen Umständen erwartet werden konnte; das Risiko von im Transportmedium begründeten Verzögerungen trägt mithin der Auftraggeber. Die Absendung auf dem Postwege oder durch Kurier wird von der Auftragnehmerin auf elektronischem Wege angezeigt. Ist die Übersetzung infolge höherer Gewalt oder anderer unvorhergesehener objektiver Ereignisse nicht möglich, so wird die Ablieferungsfrist um die Dauer der Störung verlängert.
3. Vertraulichkeit
Der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellte Texte und Unterlagen werden vertraulich behandelt. Spezielle Geheimhaltungswünsche des Auftraggebers bedürfen besonderer Vereinbarung.
4. Zuziehung von Hilfspersonen
Die Auftragnehmerin darf sich, wenn nichts anderes vereinbart ist, zur Ausführung der vertraglich übernommenen Leistung Dritter, nämlich von ihr sorgfältig ausgewählter unabhängiger Dolmetscher und Übersetzer
bedienen. Sie wird in einem solchen Falle den Hilfspersonen die Verpflichtungen
gemäß 3. auferlegen.
5. EDV-Schädlinge
Die gesamte EDV der Auftragnehmerin wird regelmäßig auf Viren und
sonstige Schädlinge überprüft. Sie ist zudem durch aktuelle Schutzprogramme
gesichert. Der Auftraggeber hat seinerseits eingehende E-MailDateien
auf die Freiheit von Schädlingen zu überprüfen. Für Schäden, die
dem Auftraggeber durch Computerschädlinge gleichwohl entstehen, haftet
die Auftragnehmerin nicht.
6. Mängel der Übersetzung
Einen offensichtlichen Mangel der Übersetzung hat der Auftraggeber innerhalb
von zwei Wochen nach Ablieferung, nicht offensichtliche Mängel
hat er binnen eines Jahres nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt
die Anzeige, gilt die Übersetzung als vertragsgemäß. Nach rechtzeitiger
Anzeige kann der Auftraggeber allein Nacherfüllung (§ 635 BGB)
verlangen, jedoch ist er im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung
auch berechtigt, nach Maßgabe von § 634 Nr. 3. BGB die Vergütung zu
mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrage zurückzutreten.
Ansprüche wegen Verzögerungen und Mängeln der Übersetzung, die auf
unrichtiger oder unvollständiger Information durch den Auftraggeber, auf
unrichtiger oder unvollständiger Übermittlung des Ausgangstextes oder
auf einem in anderer Weise nicht erkennbar fehlerhaften Ausgangstext
oder irreführenden Formulierungen in ihm beruhen, sind ausgeschlossen.
7. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin
unterliegt dem deutschen Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist,
soweit zulässig, Berlin.
8. Teilunwirksamkeit
Sind oder werden Teile dieser Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit
der übrigen nicht berührt. Es gilt dann die dem rechtlichen und
wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gültige Bestimmung als
vereinbart.